Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BayVert UG (haftungsbeschränkt) — Marke „Medyon" · Stand: 12. Mai 2026 · Version 1.0

Präambel

Die BayVert UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „BayVert" oder „Anbieter", erbringt unter der Marke „Medyon" Dienstleistungen aus den Bereichen Unternehmensberatung, Marketing- und Markenstrategie, Markt- und Zielgruppenanalyse, Branding, Performance Marketing, KI-Automatisierungen, Website- und UI/UX-Design sowie digitaler Außenwerbung (DOOH) und Point-of-Sale-Werbung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen BayVert und ihren gewerblichen Kunden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Anwendungsausschluss

(1) Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen BayVert und ihren Kunden, unabhängig von der gewählten Leistungsart und der Form des Vertragsschlusses (schriftlich, in Textform, elektronisch über das Kundenportal crm.medyon.de, über das Buchungstool unter medyon.de/termin oder fernmündlich mit anschließender Textbestätigung).

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsschluss ausdrücklich zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) BayVert ist berechtigt, vor oder während der Vertragsdurchführung geeignete Nachweise zum Unternehmerstatus zu verlangen (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-IdNr., Impressum). Bei vorsätzlicher Falschangabe ist BayVert zur fristlosen Kündigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BayVert ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn BayVert in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Begriffsdefinitionen:

  • Anbieter: BayVert UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein, HRB 34342, Sitz: St.-Georg-Siedlung 46, 83043 Bad Aibling, vertreten durch die Geschäftsführerin Esma Nur Bayrak.
  • Medyon: Marke und geschäftliche Bezeichnung der BayVert UG.
  • Kunde: Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit BayVert einen Vertrag schließt.
  • Werbekunde: Kunde, der Werbeflächen im DOOH- oder Point-of-Sale-Netzwerk bucht.
  • Standortpartner: Vertragspartner, in dessen Räumen oder Flächen sich digitale Werbeträger des Anbieters befinden.
  • Werbefläche / Display: Digitales Bildschirmgerät zur Ausspielung gebuchter Inhalte.
  • Spot: Einzelner Werbebeitrag des Kunden in Bild, Video, Animation oder Ton.
  • Loop: Geschlossene Wiedergabesequenz mehrerer Spots, die zyklisch ausgespielt wird.
  • Buchungspaket / Werbepaket: Leistungsmodell mit definierter Frequenz, Laufzeit und Standortgruppe (z. B. Local, Plus, Regional, Premium, Brand Lock).
  • Kundenportal: crm.medyon.de (Customer-Self-Service-Bereich).
  • Buchungstool: medyon.de/termin zur Terminvereinbarung. Die Buchung eines Termins stellt keinen Vertragsschluss dar.

(6) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Eine Anpassung dieser AGB mit Wirkung für laufende Verträge erfolgt nur in Bezug auf nicht wesentliche, nicht preisrelevante Regelungen, mit einem Vorlauf von mindestens 6 Wochen in Textform und unter ausdrücklichem Hinweis auf die geänderten Klauseln. Wesentliche Hauptleistungspflichten (Preis, Leistungsumfang, Laufzeit) können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geändert werden.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information. Bei Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung verbindlich.

§ 2 Vertragsschluss, Angebot, Annahme

(1) Darstellungen von Leistungen, Werbepaketen, Standorten oder Preisen auf der Website medyon.de, in Katalogen, im Kundenportal oder auf Drittplattformen stellen kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch ausdrückliche schriftliche oder textliche Annahme eines vom Anbieter unterbreiteten individuellen Angebots, durch ausdrückliche Bestätigung einer Bestellung des Kunden (Auftragsbestätigung) oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch den Anbieter auf Grundlage einer erkennbaren Bestellung des Kunden.

(3) Individuelle Angebote des Anbieters sind, sofern nicht abweichend gekennzeichnet, 14 Kalendertage ab Zugang beim Kunden verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist gelten Angebote als erloschen.

(4) Eine über das Buchungstool medyon.de/termin vereinbarte Terminbuchung stellt keinen Vertragsschluss über entgeltliche Leistungen dar; sie dient ausschließlich der Vorgesprächs- oder Beratungsterminierung. Vertragsangebote werden nach diesem Termin gesondert erstellt.

(5) Buchungen über das Kundenportal crm.medyon.de führen zu einem Vertragsschluss, sobald der Kunde die Buchung verbindlich bestätigt hat und BayVert die Buchung schriftlich oder durch Beginn der Leistungserbringung annimmt.

(6) Bei Buchungen über Mediaagenturen, Vermittlungsplattformen oder andere zwischengeschaltete Dritte versichert der Buchende, zur Vertretung berechtigt zu sein. BayVert ist berechtigt, einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen. Der Buchende haftet gesamtschuldnerisch mit dem vertretenen Endkunden.

(7) BayVert ist berechtigt, ein Angebot oder eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei offenen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen, begründeten Zweifeln an Bonität oder Identität, nicht ausreichender Kapazität oder inhaltlichen/rechtlichen Bedenken.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Allgemein. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Fachgebiete, mit der branchenüblichen Sorgfalt und unter Beachtung des konkret vereinbarten Leistungsumfangs. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell angenommenen Angebot, der Buchungsbestätigung oder ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.

(2) Beratungsleistungen (Unternehmensberatung, Marketing-Beratung, Markt- und Zielgruppenanalyse) werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Konkrete Umsatzsteigerungen, Marktanteile, Wettbewerbsvorteile oder vergleichbare Ergebnisse werden nicht garantiert.

(3) Branding, Website-Design, UI/UX-Design werden als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des Kunden oder, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werkes konkrete Mängel rügt, durch Genehmigungsfiktion. Eine Inbetriebnahme oder Nutzung des Werkes durch den Kunden gilt als konkludente Abnahme.

(4) Softwareentwicklung und KI-Automatisierungen. Die Erstellung, Anpassung, Integration oder Wartung von Individualsoftware, Web-Applikationen, mobilen Anwendungen, Schnittstellen (APIs), automatisierten Workflows, Skripten oder KI-gestützten Anwendungen erfolgt nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist die Herstellung eines funktionsfähigen Werks nach dem vereinbarten Lasten- oder Pflichtenheft. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch Inbetriebnahme im Produktivbetrieb; eine ausstehende ausdrückliche Abnahme gilt nach 14 Kalendertagen ohne konkrete Mängelrüge als erteilt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Quell- und Konfigurationsrechte verbleiben, soweit nicht ausdrücklich übertragen, beim Anbieter; der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung. Wartung, Support, Service-Level oder Hosting werden, sofern beauftragt, in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Eine Pflicht zur Weiterentwicklung oder Anpassung an künftige Betriebssysteme, Browserversionen, API-Änderungen Dritter oder technologische Veränderungen besteht nur im Rahmen ausdrücklich vereinbarter Wartungsleistungen.

(5) Performance Marketing umfasst die Planung, Steuerung und Optimierung von Online-Werbekampagnen auf Plattformen Dritter (z. B. Google Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads, TikTok Ads). Mediabudgets, die der Anbieter im Namen oder auf Rechnung des Kunden einsetzt, sind vorab vom Kunden zu hinterlegen oder zu begleichen. Eine Garantie für bestimmte Klickpreise, Conversion-Raten, ROAS-Werte oder Reichweiten wird nicht übernommen.

(6) Werbung – DOOH. Gegenstand ist die befristete, zeitlich getaktete Ausspielung digitaler Werbeinhalte des Kunden über das von BayVert betriebene oder vermarktete Netzwerk digitaler Werbeflächen an den im Vertrag bezeichneten Standorten und im gebuchten Loop. Eine bestimmte Reichweite, Sichtkontaktzahl (OTS), Werbewirkung oder wirtschaftliche Zielerreichung ist nicht geschuldet. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Frequenz – bis zu 10 % der Loops je Kalendertag – gelten als vertragsgerecht.

(7) Werbung – Point of Sale. Gegenstand ist die Bereitstellung physischer oder digitaler Werbeträger am Point of Sale im vereinbarten Umfang. Die Bestimmungen zu DOOH gelten entsprechend.

(8) Werbeflächen-Verfügbarkeit. Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Standorte aus rechtlichen, technischen, baulichen oder vertraglichen Gründen jederzeit aus dem Netzwerk zu entfernen, durch gleichwertige Standorte zu ersetzen oder umzubelegen. Bei dauerhaftem Wegfall eines konkret gebuchten Einzelstandorts wird der Anbieter dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzstandort anbieten oder den anteiligen Vergütungsbestandteil gutschreiben.

(9) Einsatz Dritter. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer, Standortpartner, Hosting-Anbieter, technische Dienstleister oder andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

(10) Werbepakete und Preise. Standardisierte Werbepakete (z. B. Local, Plus, Regional, Premium, Brand Lock) sowie deren Preise sind im Angebot oder in der jeweils gültigen Preisliste benannt. Standortspezifische Sonderpreise gemäß individuellem Angebot haben Vorrang vor allgemeinen Paketpreisen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Handlungen rechtzeitig, vollständig und in technisch geeigneter Form vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Inhalten, Daten, Zugängen, Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der gesetzten Fristen.

(2) Werbemittel sind in den durch den Anbieter mitgeteilten technischen Spezifikationen anzuliefern (Format, Auflösung, Seitenverhältnis, Codierung, Framerate, Dateigröße).

(3) Bei Beratungs-, Design- und Software-Leistungen benennt der Kunde einen verbindlich entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder ausbleibender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

(4) Der Kunde sichert zu, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder rechtmäßig lizenziert wurden, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten. Bei KI-generierten Inhalten, Stockmaterial oder Inhalten unter freien Lizenzen ist der Kunde für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen verantwortlich.

(5) Inhalte, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen, Jugendschutz, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder allgemein anerkannte ethische Standards verstoßen, dürfen nicht eingereicht werden.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, fehlerhafte, unvollständige oder rechtlich bedenkliche Inhalte zurückzuweisen, zu sperren oder zu deaktivieren. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zur Kompensation erfolgt nicht.

(7) Werbeinhalte sind mindestens 5 Werktage vor Kampagnenstart vollständig, rechtlich zulässig und technisch einspielbar bereitzustellen.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, BayVert unverzüglich über Änderungen seiner Firmierung, Anschrift, Bankverbindung, Rechtsform oder Vertretungsberechtigten zu informieren.

(9) Stellt der Kunde Inhalte zur Ausstrahlung bereit, die sich nachträglich als rechtswidrig erweisen, ist er verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich Ersatzmaterial bereitzustellen.

(10) Der Kunde haftet für das Verhalten der von ihm beauftragten Dritten (Agenturen, Freelancer, Plattformpartner) wie für eigenes Verschulden gemäß § 278 BGB.

§ 5 Werbeinhalte, Inhaltskontrolle, verbotene Inhalte

(1) BayVert ist berechtigt, Inhalte vor Schaltung auf rechtliche, technische und inhaltliche Vereinbarkeit zu prüfen. Eine Pflicht zur Prüfung besteht nicht und entbindet den Kunden nicht von seiner eigenen Verantwortung.

(2) Nicht zulässig sind insbesondere Inhalte mit strafrechtlich relevanter, irreführender, diskriminierender, hetzerischer oder gewaltverherrlichender Aussage; pornografischen oder jugendgefährdenden Elementen; parteipolitischer, religiöser oder weltanschaulicher Werbung ohne Vorfreigabe; Bezügen zu Glücksspiel, Tabak, Alkohol oder verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne entsprechende Zulassungen; manipulativen Gestaltungselementen; oder Verweisen auf rechtswidrige oder sicherheitskritische Inhalte.

(3) BayVert ist berechtigt, Inhalte – auch nachträglich – zu sperren oder zu ersetzen, wenn Beschwerden Dritter, Standortpartner, Behörden oder Plattformen eingehen, ein begründeter Verdacht auf Rechtsverstoß besteht oder technische Risiken auftreten.

(4) Der Kunde stellt BayVert auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 6 Vergütung, Zahlung, SEPA-Lastschrift, EPC-QR-Code

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsintervalle. Die Vergütung wird je nach Vereinbarung im Voraus fällig: monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder als Einmalzahlung über die gesamte Laufzeit.

(3) Zahlungsmethoden. Bevorzugt werden Zahlungen über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt BayVert hierzu ein wirksames SEPA-Lastschriftmandat. Eine Vorabinformation (Pre-Notification) erfolgt mindestens einen Werktag vor Fälligkeit.

(4) Rechnungsstellung. Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail oder im Kundenportal) gemäß § 14 UStG ausgestellt. Auf Rechnungen wird, soweit technisch möglich, ein EPC-QR-Code (GiroCode) gemäß SEPA EPC069-12 zur erleichterten Bezahlung aufgebracht.

(5) Zahlungsziel. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Mediabudgets bei Performance Marketing sind im Voraus zu hinterlegen oder gesondert in Rechnung zu stellen.

(7) Reisekosten und Auslagen werden, sofern nicht im Pauschalpreis enthalten, gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet.

(8) Indexanpassung. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist BayVert berechtigt, die vereinbarten Preise einmal pro Kalenderjahr entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts (Destatis) anzupassen.

(9) Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BayVert schriftlich anerkannt ist.

(10) Staffelrabatte. Wurde dem Kunden ein Rabatt, Staffelpreis oder Bonusmodell auf Basis einer bestimmten Laufzeit oder Abnahmemenge gewährt, entfällt dieser rückwirkend, wenn der Kunde die Mindestlaufzeit vorzeitig unterschreitet.

§ 7 Verzug, Mahnungen, Sperrung bei Zahlungsverzug

(1) Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er eine fällige Forderung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), eine pauschale Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € pro Forderung sowie bei Rücklastschriften eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € je Rückbuchung zuzüglich Bankspesen zu erheben. Leistungen können bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt oder gesperrt werden. Forderungen können an ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben werden; die angemessenen Kosten trägt der Kunde.

(3) Eine Sperrung während des Verzugs führt nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit. Ausgefallene Ausspielungen werden nicht nachgeholt.

(4) Bei wiederholtem Zahlungsverzug (mehr als zweimal in 12 Monaten) oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist BayVert zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(5) Bonitätsprüfung. BayVert ist berechtigt, bei Rahmenverträgen oder größeren Auftragsvolumina eine Wirtschaftsauskunft einzuholen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) DOOH und Point-of-Sale-Werbung. Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, 12 Monate ab Kampagnenstart.

(2) Verträge mit Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

(3) Beratungs-, Design- und Software-Leistungen werden projektbezogen vereinbart; eine ordentliche Kündigung ist während des laufenden Projekts ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere zulässig bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung; wiederholten oder schwerwiegenden Vertragsverstößen; Schaltung rechtswidriger Inhalte trotz Abmahnung; vorsätzlicher Falschangabe zum Unternehmerstatus; Insolvenz einer Partei; dauerhaftem Wegfall sämtlicher gebuchter Werbeflächen ohne zumutbaren Ersatz.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Vertragspartner.

(6) Bei außerordentlicher Kündigung durch BayVert aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die bis zum Kündigungszeitpunkt vereinbarte Restlaufzeit bestehen.

(7) Standortschließungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder dauerhafter struktureller Veränderung beim Standortpartner führen nicht zu einer Kündigung des Gesamtvertrages, sondern zu einer anteiligen Rückvergütung oder Umbelegung.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Werbeinhalte des Kunden. Der Kunde räumt BayVert für die Dauer des Vertrages sowie für maximal sechs Monate nach dessen Beendigung ein einfaches, örtlich auf das Displaynetzwerk beschränktes, nicht ausschließliches, jedoch unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

(2) Werke aus Branding, Website-Design, UI/UX-Design, Marktanalyse, KI-Automatisierung. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte am hergestellten Werk übertragen. Eine Übertragung ausschließlicher Rechte, eine Rechteübertragung an Quellcode oder Designsystemen sowie ein Recht zur Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt BayVert Rechteinhaber. Eine Nutzung des Werkes ohne vollständige Zahlung ist unzulässig.

(4) Eigene Vorbestände (Background IP). Vom Anbieter mitgebrachte oder unabhängig vom konkreten Projekt entwickelte Inhalte, Templates, Module, Softwarebausteine oder methodische Tools bleiben unverändert Eigentum des Anbieters.

(5) Referenznutzung. BayVert ist berechtigt, das Bestehen der Geschäftsbeziehung, Auszüge aus Werken sowie das Logo des Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(6) Urheberpersönlichkeitsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, urheberpersönlichkeitsrechtliche Ansprüche während der Vertragsdurchführung nur in einer Weise auszuüben, die der technischen oder formatbedingten Anpassung nicht entgegensteht.

(7) Marken und Logos des Anbieters. Marken, Logos und Designelemente des Anbieters (insbesondere die Marke „Medyon") dürfen vom Kunden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verwendet werden.

(8) KI-generierte Inhalte. Werden vom Kunden KI-generierte Inhalte bereitgestellt, sichert er zu, dass sämtliche Nutzungsrechte geklärt, Offenlegungspflichten erfüllt sind und keine Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.

§ 10 Haftung

(1) BayVert haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel und nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BayVert nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 50.000,00 € pro Schadensereignis und 100.000,00 € pro Kalenderjahr.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Werbewirkung, ausbleibende Marktanteile, ausgebliebene Konversionen, Reputationsschäden oder ausbleibende Kostenersparnis, ist ausgeschlossen.

(4) BayVert haftet nicht für Inhalte des Kunden, Drittplattform-Ausfälle (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn, TikTok), Verfügbarkeitsstörungen aufgrund höherer Gewalt, Standortverlust, Stromausfällen, Netzwerkstörungen oder behördlicher Maßnahmen, Werbeerfolg, Reichweite, Sichtkontakte oder Conversion-Raten sowie für Verluste durch verspätete oder rechtswidrige Inhaltsanlieferung.

(5) Bei Verfügbarkeitsstörungen im DOOH-/Point-of-Sale-Netzwerk gilt eine durchschnittliche Monatsverfügbarkeit von mindestens 90 % als vertragsgerecht. Unterschreitet die Monatsverfügbarkeit nachweislich und ausschließlich aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen 90 %, gewährt BayVert nach eigener Wahl eine anteilige Gutschrift, eine Verlängerung der Kampagnenlaufzeit oder eine Umbelegung.

(6) Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

(7) Vertragsstrafe bei schuldhaften Rechtsverstößen. Bei nachweislich schuldhaften Verstößen des Kunden gegen wesentliche vertragliche Pflichten kann BayVert eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, höchstens jedoch 25 % des Netto-Auftragswerts der betroffenen Buchung oder 5.000,00 € je Vorfall (jeweils der niedrigere Betrag) verlangen. Die Vertragsstrafe ist gerichtlich überprüfbar (§ 343 BGB).

(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt liegt vor bei unvorhersehbaren, außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters liegenden Ereignissen (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streiks, behördliche Anordnungen, längerfristige Stromausfälle, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Ausfälle bei Standortpartnern oder Netzbetreibern).

(2) Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, sind die Vertragsparteien von ihrer Leistungspflicht befreit, ohne dass Schadensersatz- oder Minderungsansprüche entstehen.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.

(4) BayVert wird den Kunden über Eintritt und Wegfall eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich in Textform unterrichten.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort, soweit nicht eine längere gesetzliche oder vertragliche Frist gilt.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder werden; aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; der empfangenden Partei nachweislich bereits vorher bekannt waren; oder unabhängig entwickelt wurden.

(4) BayVert ist berechtigt, Mitarbeitende, Subunternehmer und Auftragsverarbeiter vertraglich zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

§ 13 Datenschutz

(1) BayVert verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des TDDDG. Einzelheiten ergeben sich aus der unter medyon.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

(2) Soweit BayVert im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne wirksamen AVV darf BayVert solche Verarbeitungstätigkeiten nicht aufnehmen.

(3) Subunternehmer / Auftragsverarbeiter. BayVert ist berechtigt, weisungsgebundene Auftragsverarbeiter einzusetzen. Eine aktuelle Liste wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(4) Drittlandtransfer. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission, der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) oder einer anderen geeigneten Garantie gemäß Art. 46 ff. DSGVO.

(5) Tracking und Cookies. Sofern auf der Website oder im Kundenportal Tracking- oder Analyse-Technologien zum Einsatz kommen, die nicht technisch notwendig sind, geschieht dies nur auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung.

(6) Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde ist als Verantwortlicher selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und gegebenenfalls die durch ihn ausgelöste Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig sind.

§ 14 Form, Kommunikation, Zustellung

(1) Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages sind in Textform im Sinne des § 126b BGB wirksam (E-Mail, Schreiben, Eintrag im Kundenportal), sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Schriftform ist insbesondere erforderlich für Kündigungen, Vertragsstrafenforderungen, Rücktrittserklärungen, abweichende Individualvereinbarungen und AVV-Verträge.

(3) Elektronische Erklärungen über zertifizierte Signaturdienste im Sinne der eIDAS-Verordnung und § 126a BGB sind der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

(4) Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse, postalische Anschrift oder im Kundenportal hinterlegt wurden.

(5) Eingaben, Buchungen oder Bestätigungen, die der Kunde durch aktives Handeln im Kundenportal vornimmt (z. B. Klick auf „Verbindlich buchen", Upload, Freigabe), gelten als rechtsverbindliche Willenserklärung, sofern technisch dokumentiert.

§ 15 Vertragsübertragung, Rechtsnachfolge

(1) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte – einschließlich verbundener Unternehmen – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BayVert zulässig.

(2) BayVert ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Umwandlung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger oder verbundene Gesellschaft zu übertragen. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden informiert und kann widersprechen.

(3) Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Kunden tritt der neue Rechtsträger in alle Rechte und Pflichten ein, sofern BayVert dem nicht binnen 14 Tagen widerspricht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Bad Aibling beziehungsweise das hierfür örtlich zuständige Gericht (Amtsgericht Rosenheim / Landgericht Traunstein). BayVert ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort für alle Leistungspflichten ist der Geschäftssitz von BayVert in Bad Aibling.

(4) Verbraucherstreitbeilegung. BayVert ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erfolgt aus reiner Transparenzpflicht.

(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Schriftformklausel. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.

(7) Vorrang individueller Vereinbarungen. Individuelle, ausdrücklich schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor (§ 305b BGB).

(8) Fortgeltung nach Vertragsende. Die Regelungen zu Datenschutz, Vertraulichkeit, Haftung, Nutzungsrechten, Zahlungspflichten, Gerichtsstand und Rechtswahl gelten auch über das Vertragsende hinaus.

Anbieter

BayVert UG (haftungsbeschränkt)
St.-Georg-Siedlung 46
83043 Bad Aibling, Deutschland
Geschäftsführerin: Esma Nur Bayrak
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein, HRB 34342
USt-IdNr.: DE458507738 · Steuernummer: 156/122/11059
Telefon: +49 152 26708459 · E-Mail: info@medyon.de

Stand: 12. Mai 2026 · Version 1.0